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Vorsorge

Mutterschutz & Co.

So sind Du und dein Baby Gesetzlich geschützt

Wer ein Kind erwartet, hat allen Grund zur Freude. Am liebsten würde man sich den ganzen Tag nur mit Einkauf von Babysachen und Namensfindung beschäftigen. Tipps für die Wahl des richtigen Babynamens findest du hier. Jetzt ist aber auch die Zeit, sich (arbeits-)rechtlich schlau zu machen. Wenn du dich frühzeitig informierst und alles in Ruhe in die Wege leitest, kannst du die Schwangerschaft und die erste Zeit mit deinem Baby trotz des notwendigen Papierkrams in vollen Zügen genießen.

Das Gesetz ist auf deiner Seite

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mamas, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig beschäftigte und weibliche Auszubildende. Grundsätzlich soll es dich vor und nach der Geburt deines Kindes beschützen.

Durch den Mutterschutz sollen du als werdende Mama und dein Kind vor Gefährdungen, Überforderungen, Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz geschützt werden. Außerdem soll es dich vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust deines Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und für einige Zeit nach der Geburt schützen. In der Zeit, in der deine Beschäftigung verboten ist, bekommst du entweder den sogenannten Mutterschaftslohn, das Mutterschaftsgeld oder einen Zuschuss vom Arbeitgeber

Das Mutterschutzgesetz wurde grundlegend refomiert.Die wesentlichen Regelungen sind zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Wann solltest du deinem Arbeitgeber Bescheid geben?

Damit das Gesetz dich als werdende Mama schützen kann, muss der Arbeitgeber über die Schwangerschaft Bescheid wissen. Per Gesetz ist „ab Kenntnis der Schwangerschaft“, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn des Mutterschutzes Meldung über den voraussichtlichen Geburtstermin zu erstatten. Wir empfehlen dir, offen gegenüber der Chefin oder dem Chef zu sein. So stößt du eher auf Verständnis für hormonelle Stimmungsschwankungen oder Morgenübelkeit. Außerdem gibst du ihr bzw. ihm die Möglichkeit rechtzeitig eine Vertretung einzustellen. Während der Schwangerschaft genießt du zudem einen Kündigungsschutz (Ausnahme Probezeit).

Unser Tipp

Bist du in einem körperlich anspruchsvollen Beruf tätig, informiere den Arbeitgeber möglichst bald, denn erst ab diesem Zeitpunkt bist du per Gesetz geschützt.

8+6= 14 WOCHEN ARBEITSVERBOT

Sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt darf die werdende Mama nicht arbeiten. Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich der Mutterschutz vor und nach der Geburt auf 12 Wochen. Während dieser Zeit wird von der zuständigen Krankenkasse das sogenannte Mutterschaftsgeld bezahlt.

Finanzielle Unterstützung- Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Babys und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Es gibt drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von eurer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die ihr euch entscheidet. Ausführliche Informationen zur Berechnung des Elterngeldes oder mehr Informationen dazu, findet ihr unter: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld

Finanzielle Unterstützung- Kindergeld

Kindergeld beantragen

Was und wofür ist das eigentlich?

  • Sobald dein Baby auf der Welt ist hast du einen rechtlichen Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld wird vom Staat, zur finanziellen Unterstützung der Familie, monatlich ausgezahlt. Das Kindergeld kannst du ganz einfach bei der Bundesagentur beantragen, so dass es dir monatlich von der Familienkasse ausgezahlt wird. Hierfür musst du nur den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen und an die zuständige Familienkasse übermitteln. Die Höhe des Kindergeldes kommt auf die Anzahl der Kinder einer Familie an. Seit 2018 festgelegt, stehen den Familien 194 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 220 Euro monatlich für das dritte Kind und 225 Euro für das vierte und jedes weitere Kind zu.

Das Kindergeld erhält immer nur ein Elternteil des Kindes und wird voerst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt.

Müssen die Eltern bestimmte Anforderungen erfüllen?

Kindergeld erhält, wer deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland ist und das Kind mit im Haushalt lebt.

Muss ich jedes Jahr einen neuen Antrag stellen?

Das Kindergeld wird von der Familienkasse, solange es keine Veränderungen gibt, fortlaufend weitergezahlt. Ändert sich allerdings deine Anschrift oder es ergeben sich andere Änderungen muss die Familienkasse umgehend in Kenntnis gesetzt werden.

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